Kurs Hubarbeitsbühnen
Fahrausweis nach BGG 966 für Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen
Die Regelung für die Ausbildung und Beauftragung von Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen, sagt aus, dass eine Einweisung an der Hubarbeitsbühne allein nicht ausreicht. Die Qualifikation muss in einer Prüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Nur Personen, die volljährig sind, einen Fahrausweis nach BGG 966 erworben haben und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen.
Das Berufsbildungszentrum bietet seit Januar 2015 Kurse zur Erlangung dieses Fahrausweises für die Mitarbeiter(innen) von interessierten Betrieben an. Im Rahmen dieses Ausbildungskurses werden folgende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt (beispielhafte Aufzählung):
Zur Erlangung des Fahrausweises erfolgen im Rahmen des Kurses eine Theorieprüfung und ein praktischer Einzeltest. Bei Bestehen dieser Tests wird ein personenbezogener Fahrausweis für Bediener von Hubarbeitsbühnen ausgestellt.
Ansprechpartnerin:
Marion Noathnick
Platz des Handwerks 1
41065 Mönchengladbach
Tel.: 02161 4915-14
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